Strafvollzug bezeichnet die Ableistung einer von Gericht angeordneten Strafe, die oftmals zum folgenden Januar in Kraft tritt. Normalerweise wird unter Strafvollzug ein Aufenthalt im Gefängnis verstanden. Nach geltendem Recht kann der Richter dem Verurteilten bei minderschweren Verbrechen auch einen Strafvollzug auferlegen, bei dem nur ein kleiner Teil der Strafe im Gefängnis verbüßt wird. Diese Beurteilung obliegt jedoch dem Richter, der dem Recht Geltung verschaffen muss. Beim eigentlichen Strafvollzug von Januar bis Dezember spielt es eine Rolle, ob es sich beim Täter um Mann oder Frau handelt, wobei der übliche Täter vor Gericht oftmals ein Mann ist.

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